Montag, 9. Mai 2016

Verhältnis von Staat und Religion ̶ ein aktuell gewordenes Thema

Unser Grundgesetz (GG) spricht im Artikel 4 das Verhältnis von Staat und Religion mit einigen lapidaren Sätzen an. Hier der Wortlaut:

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

In den letzten Tagen hatte ich einige Diskussionen mit mehreren Blog-Freunden zu diesem Themenkreis. Ausgelöst wurden sie durch ein Erlebnis meines Darmstädter Kollegen Hartmut Wedekind mit syrischen Flüchtlingen, die er betreut.

Gescheiterte Kontaktpflege

Hartmut Wedekind schrieb am 5.5.2016

Die beiden Syrer M. und H. gehen nicht mehr mit mir arabisch essen, weil ich, an ihrem Tisch sitzend, Alkohol trinke (ein Bier zum Durstlöschen und ein Glas Wein zum Essen, dann schmeckt es besser). Meine Unterhaltung über Mathematik ist damit beendet. Ich habe ihnen zwei Lehrbücher über Mathematik  und einen Laptop für € 200,-- hinterlassen.

Der Leiter der Flüchtlingsunterkunft  S., dem ich schrieb, gebürtiger Türke und promoviert über Hanna Arendt, ist auch verwirrt. Er hat nur achselzuckend geantwortet. Der Gastwirt K. ist  gebürtiger Jordanier, seit 30 Jahren in Deutschland und stolz , ein deutscher Gastwirt zu sein. Er fährt als Tourist nach Amman, Hausbesitzer am Woog, ein vornehmes Viertel. Er hat die beiden mehrfach auf Arabisch ins Gebet genommen, sehr deutlich, wie er mir dann sagte. Ohne Wirkung, offensichtlich. Frömmigkeit geht bei denen vor! Ich komme mir vor wie die Lehrerin, der ihr kleiner muslimischer Schüler nicht die Hand reicht, weil sie eine Frau ist. Mit Blick auf Frau Merkel: Diese Edukationsaufgabe (der Ausdruck „Integration“ ist, wie vieles an der Regierung, fundamental falsch) ist nicht zu leisten. So etwas darf überhaupt nicht passieren. Kategorisch nicht! Ich will mich  mit den angehenden Jungingenieuren über Mathematik unterhalten und nicht versuchen,  ihnen ihren mittelalterlichen Islam auszutreiben. Ist das klar, Frau Merkel!!! Das kann Frau Merkel dann ja machen. Und die kann es auch nicht. Die tut bloß so. Das nennt man Angeberei oder Hochstapelei. „Imposter“ sagt man auf Englisch. Da steckt das Wort „imponieren“ drin. „imponere to deceive“ sagt der Webster.

Ich bin über unsere Regierung, die so etwas anrichtet, entsetzt. Die da oben scheinen ahnungslos zu sein. M. und H. sind immerhin Akademiker (4 Semester TU Aleppo), haben also eine gewisse Bildung, haben schon mal was über Differential und Integral gehört  (Mathematik von Newton und Leibniz, Kinder der westlichen Aufklärung). Ihre islamische „Frömmigkeit“ verdirbt alles. Unerziehbar. Uneducationable!!  Die fahren am besten, sobald es geht, wieder nach Hause.  Der Deutschkurs ist bei denen für die Katz, bei der Einstellung. Bei denen ist Hopfen und Malz verloren. Es bleibt nur Hartz IV, „as long as we can pay it“. Wenn nicht mehr, wird die Lage explosiv. Das weiß aber jedes Kind. Dazu muss man nicht Kanzler werden.

Ich versuchte die entstandene Situation als Folge der Borniertheit zweier Jugendlicher herabzuspielen. ‘Sie können das Mittelalter in den Köpfen nicht in ein paar Wochen entfernen. Das müssen die Leute selber tun.‘ schrieb ich. Ich konnte nicht überzeugen.

Nicht Einzelfall sondern Verfassungsprinzip

Am 7.5.2016 schrieb Hartmut Wedekind:

Seitdem mir das mit meinen Syrern passiert ist, die mir implizit ein Alkoholverbot an ihrem Tisch verhängen wollten, hab ich über unsere  einseitige Religionsfreiheit in der Verfassung nachgedacht. Die ist naiv und wird als unsere Schwäche gedeutet. Der Islam, so denken die Muslime, ist besser als dieses Weichei-Christentum.  Die Religion eines „warlord“ versteht auch kaum die Religion eines  armen Wanderpredigers, der die Feindesliebe predigte und ans Kreuz geschlagen wurde.

Ich plädiere nach meinem Erlebnis, für eine Religionsfreiheit auf Gegenseitigkeit. Wenn hier Religionsfreiheit mit Moscheen gewährt wird, dann aber auch dort bitte ein Christentum mit Kirchen. Ich glaube, die Kirchen machen da mit. Es muss einen schwarze Liste  mit Staaten geführt werden, die eine Religionsfreiheit den Christen versagen oder einschränken. Nach dem Prinzip „ So wie mir, so ich dir“. Ich glaube, das wird verstanden. Was wir da treiben ist aufklärerisch abstrakt und für die völlig unverständlich. Politik ist Religion und Religion ist Politik bei voraufklärerischen Menschen. Oder man bringt denen die Aufklärung bei. Ein Ding, das kaum zu schaffen ist. Wenn uns unsere Verfassung bei der Verteidigung derselben im Wege steht, dann ist das eine verdammt schlechte  Verfassung, die verbessert werden müsste.

Verfassungsdiskussion

Am gleichen Tag schrieb ich:

Ich verstehe Ihren Ärger. Sie sollten aber die berühmte Kirche im Dorf lassen. Man muss wegen der Borniertheit zweier Jugendlicher nicht gleich unsere Verfassung ändern. Vorher sollte man wegen der vielen Raser die STVO ändern.

Hartmut Wedekind antwortete:

Es geht in Verfassungen ums Prinzip, nicht um Einzelfälle. "Wie Du mir so ich Dir" . Schön und diskussionswert ist, was Dorrit Schindewolf in ihrem Buch ‚Was bedeutet Aufklärung für uns‘ dazu schreibt.

Am 8.7.2016 schrieb ich:

Nachdem ich mir innerlich 2,99 Euro abgerungen hatte, las ich die ganzen 70 Seiten von Dorrit Schindewolf auf einen Schlag. Sie sagt Einiges, was auch Ihre Probleme mit jungen Syrern berührt. Bei Kindern (und Religiösen) ist wahr, was die Mutter (oder die Kirche) sagt. ‚Wörtliche‘ Wahrheit heißt das. Selbst antiautoritär erzogene Kinder, sehnen sich nach Leitung. Autonomie des Denkens muss erlernt werden. Wenn sich Erwachsene von der Außenwelt abschließen, also das Erlernen von Neuem vermeiden, ist das eine Form der Wiederverkindlichung.

Am gleichen Tag schrieb Hartmut Wedekind:

Es geht doch bloß in einer Diskussion, meinetwegen auch mit Verfassungsrechtlern, um die Verwandtschaft von: (1) "Wie Du mir , so ich Dir.", (2) Die goldene Regel : "Was Du nicht willst, dass man Dir tut, das füge auch keinem anderen zu", (3) Und dann natürlich, hoch-aufklärerisch, der akademische Kant mit seinem kategorischen Imperativ: "Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde". 

Ob Verfassungsrechtler, die zum Teil aus dem politischen Dschungel proporzmäßig nominiert werden, in philosophischer Qualität darüber reden können, glaubt eigentlich niemand. Insofern ist die Frage nach einer nicht-naiven Religionsfreiheit in der Verfassung eigentlich müßig. Da haben Sie Recht.

Aber nach der Lage der Dinge ist es eigentlich zwingend. Auch in aufklärerischer Sicht, haben Sie Unrecht. Die aufklärerische Sicht ist auch immer eine pädagogische: Man will den Menschen etwas beibringen. Das tut man nicht mit hehren Worten. Pädagogik ("Kindeslehre") und damit Bildung ist ein Zentralfach seit der Aufklärung vor über 200 Jahren. Das weiß ein Verfassungsrechtler offensichtlich nicht. Was die eigentlich wissen, weiß ich nicht. Das ist mein Problem.

Am 9.5.2016 schrieb ich:

Nicht jeder, der sagt, ich tue dies, weil es eine Religion gibt, die es erlaubt oder fordert, ist immun. Der Begriff, was eine Religion im Sinne des Artikel 4 GG (siehe oben) ist, muss präzisiert werden.

Am gleichen Tag schrieb Peter Hiemann aus Grasse:

Es gibt wohl keine Verfassung, die verhindern kann, dass 'weltanschauliche' Konflikte entstehen und ausgefochten werden müssen, zumal in einer demokratisch orientierten Gesellschaft. Das Prinzip "was eine Religion im Sinne des GG ist, muss präzisiert werden" kann ich nicht nachvollziehen, zumal einige islam-orientierte Staaten dieses Prinzip in ihrer Verfassung etabliert haben und verfolgen.

Die Trennung zwischen Religion und Staat bezeichnet religionsverfassungsrechtliche bzw. staatskirchenrechtliche Modelle, in denen Staat und Kirchen sowie andere Religionsgemeinschaften kraft staatlicher Gesetze organisatorisch getrennt sind, also nicht wie in Staatskirchentum oder Theokratie verbunden. Diese Trennungsmodelle können unterschiedlich ausgeprägt sein. Sie reichen vom restriktiven Verbot der Religionsausübung im öffentlichen Raum über die besonders strikte Trennung zwischen Religion und Staat in öffentlichen Schulen und sonstigen Körperschaften des Staates bis hin zu verschiedenen Kooperationsformen, in denen eine Trennung der Aufgaben- und Durchführungsbereiche prinzipiell aufrechterhalten bleibt. (Wikipedia)

Die deutsche Verfassung kennt keine strikte Trennung von religiösen Institutionen und Staat, wie zum Beispiel in Frankreich. In einigen Staaten sind unterschiedliche islamische Glaubensgrundsätze Staatsreligion und vielleicht mit ein Grund für kriegerische Auseinandersetzungen, von denen jetzt sogar europäische Staaten betroffen sind (zumindest hinsichtlich Argumenten für deren Rechtfertigung oder Verurteilung).

Nachtrag vom 10.5.2016

Mein Vorschlag, im GG den Begriff Religion zu präzisieren, ist vielleicht ein ungeeigneter Weg, um die Versprechen des Artikels 4 weniger naiv erscheinen zu lassen. Vermutlich können Verfassungsrichter den Artikel 5, Absatz 3, analog anwenden. Dort heißt es: 'Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung'.

Man muss dann nur argumentativ begründen, dass Religionslehre unter Lehre fällt. Dass Theologen sich dagegen sträuben werden, ist klar. Sie sehen ja ihre Tätigkeit lieber als das Verkünden einer Offenbarung als einer Lehrmeinung an. Laut GG sind wir keine Theokratie, wie das heute einige islamische Staaten von sich sagen. Über unserem GG steht nur internationales Recht. So sieht es zumindest der Rechtspositivismus. Göttliches Recht, Kirchenrecht oder Naturrecht sind außen vor. Sie  können nicht vor zivilen Gerichten eingeklagt werden.

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